Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Zwischen dem Hundehalter und „Hund-Herz-Verstand“, Inhaberin Silke Rüdinger, wird ein Vertrag geschlossen. Bestandteil dieses Vertrages sind die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor Abschluss des Vertrages weist „Herz-Hund-Verstand“ jeden Hundehalter ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Jeder Hundehalter, der mit „Hund-Herz-Verstand“ einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
  2. Jede Erkrankung und jeder Verdacht auf eine Erkrankung des sich im Training befindenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter vor dem Training an Frau Rüdinger bekannt zu geben.
  3. Der Hundehalter verpflichtet sich Frau Rüdinger von Eigenschaften des Hundes wie aggressivem Verhalten oder andere Einschränkung und Auffälligkeiten in Bezug auf die Gesundheit und das Verhalten in Kenntnis zu setzen. Dies betrifft auch Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht. Anderenfalls ist „Hund-Herz-Verstand“ berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, ohne dass der Halter Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung jeglicher Leistungen hat.
  4. Der Hundehalter weist bei Vertragsabschluss, spätestens vor dem Beginn des Unterrichts bzw. Trainings nach, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist und ein ausreichender Impfschutz besteht.
  5. Die Einzel- und Gruppenstunden finden nach einem Kennenlern-Termin statt, der ca. 30 Minuten umfasst. Bei diesem findet keine Verhaltensberatung statt. Er ist bei einem Einzeltraining freiwillig, beim Gruppentraining zum Schutz der anderen Teilnehmer und ihrer Hunde verpflichtend.
  6. Sollte eine Hündin läufig sein, ist dies bekannt zu geben. Eine Teilnahme ist bei den meisten Kursen und Veranstaltungen trotzdem möglich.
  7. Ein Anspruch auf die Aufnahme in ein Gruppentraining etc. besteht nicht. Die Entscheidung über eine bestimmte Trainingsform bleibt der Inhaberin vorbehalten. Ist ein Gruppentraining (derzeit) nicht möglich, können gerne Einzelstunden gebucht werden.
  8. „Hund-Herz-Verstand“ behält sich vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl, schlechter Witterung, etc. abzusagen, im passenden Umfang zu kürzen bzw. nach Absprache mit den Teilnehmern zeitlich zu verlegen.
  9. Film- und Fotoaufnahmen von allen Aktivitäten können für Marketingzwecke wie beispielsweise auf der Homepage veröffentlicht werden. Sollte ein Teilnehmer mit der Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen er oder sein Hund/seine Hunde zu sehen sind nicht einverstanden sein, ist dies der Inhaberin Frau Rüdinger schriftlich (per E-Mail oder Brief) mitzuteilen.
  10. Stellt sich im Rahmen des Einzel- bzw. Gruppentrainings heraus, dass der Hundehalter sich nicht an die Anweisungen hält oder der Hund (derzeit) nicht für das Gruppentraining geeignet ist, behält sich „Hund-Herz-Verstand“ vor, den Unterricht zu beenden bzw. den Teilnehmer vom Gruppenunterricht auszuschließen. Bei schweren Verstößen gegen die Anweisungen und allgemeinen Regeln, bei im Vorfeld nicht benannten schweren Verhaltensauffälligkeiten des Hundes bzw. bei anderen Gründen, die der Halter zu vertreten hat und nicht ändern möchte, ist die Hundeschule gleichzeitig berechtigt, die Unterrichtsvereinbarung zu kündigen. Für diesen Fall wird die Kursgebühr anteilig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Hundeschule bestehen nicht.
  11. Wird ein mehrstündiger Kurs vom Kunden abgebrochen, so ist eine Rückzahlung des restlichen Betrages nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen werden kann. In diesem Fall werden die Stunden anteilig nach regulärem Stundensatz abgerechnet. Außerdem wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro erhoben. Für Einzelstunden sowie bei Anmeldungen für Vorträge und Seminare, die nicht spätestens 24 Stunden vor Beginn vom Kunden abgesagt wurden, kann keine Rückzahlung erfolgen.
  12. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da diese nicht ausschließlich von der Trainerin sondern zum größten Teil von der Mitarbeit des Hundehalters abhängt. Die Empfehlungen und Trainingstipps werden nach bestem Wissen und Gewissen gegeben.
  13. Der Kunde haftet in jedem Fall für die von seinem Hund verursachten Schäden; daher ist vor Trainingsbeginn der Abschluss einer entsprechenden gültigen Haftpflichtversicherung im eigenen Interesse sinnvoll und notwendig.
  14. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigenes Risiko. Es wird keine Haftung für Schäden (Sach-, Personen-, Vermögensschäden) übernommen. Dies gilt auch für mitgebrachte Hunde, Familienmitglieder oder Begleitpersonen. Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer vom Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
  15. Muss aufgrund von Krankheit der Trainerin, extrem schlechter Witterung, höherer Gewalt sowie aus anderen von „Hund-Herz-Verstand“ nicht vertretbaren Gründen das Training abgesagt, abgebrochen oder verlegt werden wird die ausgefallene Zeit nachgeholt. Die Kunden werden per Email, Telefon oder Textnachricht benachrichtigt.
  16. Sollte der Einzelunterricht vom Kunden abgesagt werden, muss dies mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn geschehen. Wird der Termin später abgesagt, wird die Stunde wie gehalten abgerechnet.
  17. Die Trainingsstunden im Einzeltraining und bei den Gruppenkursen dauern 60 Minuten.
  18. Unterlagen, Skripte, Therapiepläne, etc., die von „Hund-Herz-Verstand“ erstellt und im Rahmen von Training, Seminar oder anderen Veranstaltungen an die Teilnehmer verteilt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden. Sollte dies bekannt werden, ist mit Schadensersatzforderungen zu rechnen.
  19. Diese AGBS können aus begründetem Anlass geändert werden. Neue AGBs sind gültig ab Veröffentlichung auf der Website. Der Kunde verpflichtet sich, sich regelmäßig auf der Website über etwaige Änderungen zu informieren.

Bezahlung

  1. Die Beträge für Einzeltrainings sind sofort fällig und in bar zu begleichen. Kurse, Seminare, etc. sind vor Beginn des Trainings/der Veranstaltung per Überweisung zu bezahlen, spätestens jedoch in der 1. Stunde/am Veranstaltungstag in bar. Wird ein Trainingsplan erwünscht, so ist der Betrag hierfür bei Übergabe des Trainingsplanes in bar oder per Überweisung innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt fällig.
  2. Anfahrtskosten bei z. B. Hausbesuchen werden mit pauschal 5 Euro ab 10 km einfache Fahrtstrecke abgerechnet.
  3. Sollte der fällige Betrag innerhalb einer Woche nach der ersten Teilnahme noch immer nicht eingegangen sein, so wird pro angefangene Woche der Verspätung eine Verzugsgebühr in Höhe von 5 Prozent des fälligen und nicht gezahlten Betrages berechnet.

Kundendaten

23. Kundendaten werden vertraulich behandelt. Ausgenommen hiervon sind staatliche Stellen, denen „Hund-Herz-Verstand“ zur Auskunft verpflichtet ist.